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Internationales Wirtschaftsrecht

  • Deutschland ist Exportweltmeister, d.h. deutsche Unternehmen sind nicht nur auf dem deutschen Markt tätig, sondern auch auf dem Europäischen Binnenmarkt und auf anderen internationalen Märkten.
  • Warenflüsse werden dabei durch deutsches Recht, europäisches Recht und internationale Übereinkommen gesteuert.
  • Die Vertragsgestaltung, oft mehrsprachig, muss sich dabei diesen Regeln anpassen, d.h. außenwirtschaftliche Einschränkungen, europäische Vorgaben und oft länderspezifische Besonderheiten müssen berücksichtigt werden.
  • Ferner auch Beratungen für die Gründung von Stiftungen.
  • Unsere Kanzlei kann sie bei der Gründung in- und ausländischer Gesellschaften, bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ihres Unternehmens partnerschaftlich begleiten und beraten.
  • Ebenso auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, insbesondere bei der Einbindung von ausländischen Mitarbeitern in ihren Prozessablauf.
  • Außerdem kann die Kanzlei auf erhebliche Erfahrungen bei der Verhandlung von Verträgen, auch internationalen Verträgen auf dem Gebiet des Zivil-, Gesellschafts- und Arbeitsrechtes zurückgreifen.