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Lebensmittelrecht

  • Beratung bei anstehenden Sach- und Rechtsproblemen auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft und der allgemeinen Lebensmittelwirtschaft. Im Vordergrund stehen hierbei Beratungen der betroffenen Unternehmen bundesweit, als auch eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegenüber verschiedenen Hoheitsträgern.
  • Vertretung in Fragen europarechtlicher Anwendungen von Verordnungen zum Lebensmittelrecht.
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
  • Vertretung in haftungsrechtlichen Fragen im Bereich der Produktion von Lebensmitteln.
  • Erwirken von Ausnahmegenehmigungen.
  • Beratung bei Import und Export von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Lebensmittelkennzeichnungen, Zulassung, Verkehrsfähigkeit.
  • Rechtliche Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmitteln und sonstigen Produkten.